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   AG Weilburg, 05.11.1993 - 2 F 502/92 UE   

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https://dejure.org/1993,4366
AG Weilburg, 05.11.1993 - 2 F 502/92 UE (https://dejure.org/1993,4366)
AG Weilburg, Entscheidung vom 05.11.1993 - 2 F 502/92 UE (https://dejure.org/1993,4366)
AG Weilburg, Entscheidung vom 05. November 1993 - 2 F 502/92 UE (https://dejure.org/1993,4366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen nachehelichen Unterhalt; Anforderungen an die Erfüllung des Verwirkungstatbestands des § 1579 Nr. 7 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Berücksichtigungsfähige Gesichtspunkte bei der Entscheidung über die gänzliche Versagung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 3
  • FamRZ 1995, 97
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 05.01.2006 - 2 UF 338/05

    Weiterzahlung von Unterhalt bei Vergehen nach § 4 GewSchG

    4) Als Begrenzung des errechneten Unterhaltsanspruchs kommt der vom Senat in der Regel bei Kindesbetreuung angenommene Betrag des Existenzminimums nach den Süddeutschen Leitlinien, eine Halbierung des an sich der Klägerin zustehenden Unterhaltsbetrags (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 833, hier 705.- EUR) oder ein noch geringerer Betrag (250,00 DM laut AG Weilburg, FamRZ 1995, 97) in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 5 UF 197/07

    Kindesunterhalt: Leistungs(un-)fähigkeit unter Berücksichtigung der gesteigerten

    Die Gehörlosigkeit und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Kommunikation reduzieren ihre Vermittelbarkeit ebenso wie die Einschränkungen des Kündigungsrechts gegenüber Schwerbehinderten (vergleiche Amtsgericht Ludwigslust FamRZ 2005, 1111; Amtsgericht Weilburg FamRZ 1995, 97).In den für die Beklagte zugänglichen Arbeitsbereichen verdrängen ferner Leiharbeitsverträge zunehmend reguläre Beschäftigungsverhältnisse, was eine weitere Reduzierung der ausbezahlten Löhne zur Folge hat.
  • OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96

    Bebaubarkeit eines Grundstücks als Sachmangel

    Ein Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1 S. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Kaufsache von dem Zustand abweicht, den die Vertragsparteien bei Abschluß des Kaufvertrages gemeinsam vorausgesetzt haben und diese Abweichung den Wert der Kaufsache oder ihre Eignung zum vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch herabsetzt oder beseitigt (BGH NJW-RR 1995, 3 64).
  • AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04
    Zwar könnte angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage bei einem Unterhaltspflichtigen im Alter des Beklagten von 44 Jahren und einem Behinderungsgrad von 70 % bei den damit zweifellos einhergehenden Einschränkungen unabhängig von der Erfüllung der üblichen Bewerbungsbemühungen davon auszugehen sein, daß er eine abhängige Tätigkeit nicht zu erlangen vermag; nicht zuletzt unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion zum Kündigungsschutz muß dabei ins Gewicht fallen, daß ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten aufgrund der bestehenden Schwerbehinderung nicht ohne weiteres hätte auflösen können (vgl. AG Weilburg NJW-RR 1995, 3 [AG Weilburg 05.11.1993 - 2 F 502/92 UE] ).
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